BImSchV - Hinweise zu Inhalt und Fristen
Mit dem Inkrafttreten der 1. Stufe der BImSchV gilt es bestehende Feuerstätten neu in Augenschein zu nehmen und vor dem Erwerb einer neuen Feuerstätte wichtige Punkte zu bedenken und mit Bedacht zu planen. Daher geben wir einen Überblick über die gültigen Grenzwerte für Kohlenmonoxid ( CO ), Staub und den Mindestwirkungsgrad, sowie wichtige Fristen.
Alle Betreiber müssen sich bis zum 31.12.2014 durch Ihren Schornsteinfeger zu folgenden Fragen beraten lassen:
Wie bediene ich meine Feuerstätte richtig?
Wie lagere ich meine Brennstoffe ordnungsgemäß?
Welche Besonderheiten gibt es im Umgang mit festen Brennstoffen?
Mehr dazu erfahren sie in diesem PDF des Herstellers Haas und Sohn.