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Windenergie

Aktuelle Rechtslage zum EEG

Am vergangen Freitag, den 11. Mai 2012, hat der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat angerufen (BSW-Solar-Intern berichtete). Durch diese Entscheidung kann der Gesetzentwurf des Bundestages vom 29. März 2012 vorerst nicht in Kraft treten. Über die rechtlichen und praxisrelevanten Fragen, die sich aus dieser Entscheidung ergeben, möchte der BSW-Solar im Folgenden informieren.

Ist der Gesetzentwurf des Bundestages nun komplett gescheitert?

Nein, die Einberufung des Vermittlungsverfahrens bedeutet nicht, dass das vom Bundestag am 29. März 2012 beschlossene Gesetz zur Änderung des EEG gescheitert ist. Vielmehr wird im Rahmen des gesetzgeberischen Prozesses nun der Vermittlungsausschuss zusammenkommen, um Änderungsvorschläge zu erarbeiten und aushandeln. Diese Änderungsvorschläge müssen dann noch einmal vom Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Wann tritt der Vermittlungsausschuss zusammen und wann ist mit einer Einigung zu rechnen?

Der Vermittlungsausschuss wird voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei Wochen zum ersten Mal zusammentreten. Es gibt keine Frist, bis wann der Vermittlungsausschuss seine Arbeit aufgenommen haben muss. Grundsätzlich tagt der Vermittlungsausschuss jedoch maximal drei Mal, dann muss es ein Ergebnis geben. Alle Beteiligten haben sich bislang für einen zügigen Abschluss der Verhandlungen noch vor der Sommerpause ausgesprochen. Ein Kompromissvorschlag könnte daher bis Anfang oder Mitte Juni vorliegen und dann auch öffentlich bekannt werden, bis Anfang Juli könnte dann das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden, da am 4. Juli der Bundesrat zum letzten Mal vor der Sommerpause zusammentrifft.

Welche EEG-Vorschriften gelten für aktuelle Investitionen?

Das zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene EEG und die darin geregelten Vergütungssätze sind solange gültig bis das neue EEG in Kraft tritt und offiziell im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Hierfür müssen u.a. der Bundestag und der Bundesrat über die nun im Vermittlungsausschuss zu erarbeitenden Änderungsvorschläge entscheiden. Insofern die vom Bundestag beschlossenen Regelungen im weiteren Verfahren inhaltlich nicht mehr verändert werden, treten das neue EEG und die neuen Vergütungsregelungen rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft. PV-Anlagen, die jetzt in Betrieb genommen werden (und die nicht unter eine der vorgesehenen Übergangsregelungen fallen) werden demnach vom Netzbetreiber die alten Vergütungssätze ausgezahlt und dann rückwirkend die neuen, niedrigeren Vergütungssätze erhalten und verrechnet bekommen.

Was kann sich am Gesetzentwurf noch ändern? Welche Empfehlung kann man den Kunden geben?

Investoren, Finanzierer und Anlagenbetreiber sollten sich in jedem Fall auf die am 29. März 2012 beschlossenen Änderungen einstellen! Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass der Gesetzentwurf an vielen Stellen noch einmal geändert wird. Da der Vermittlungsausschuss keine substanziellen Verschlechterungen vorschlagen kann, gilt demnach, dass sich der Gesetzentwurf auf jetziger Basis nur verbessern kann, auch wenn dies ausdrücklich nicht garantiert ist! Es gibt daher keinen Grund, mit einer Anlageninvestition zu warten bis das Gesetz abschließend und ggf. mit einigen Verbesserungen in Kraft tritt. Wer auf Basis der harten neuen Vorgaben und Vergütungskonditionen Projekte wirtschaftlich umsetzen kann, sollte dies also tun. Hierdurch können auch die anstehenden sonnenreichen Vergütungsmonate genutzt werden.

Der BSW-Solar wird sich im Verlauf des nun anstehenden Vermittlungsverfahrens für eine zügige Einigung und die Abmilderung der Kürzungspläne einsetzen. Der Verband fordert Bund und Länder dabei auf, vor allem die zu starke Absenkung der Vergütungssätze, insbesondere im Anlagenbereich 10-100 kWp abzumildern und auf das sogenannte Marktintegrationsmodell, also die Begrenzung der vergütungsfähigen Solarstromerzeugung, zu verzichten.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten geplanten EEG-Änderungen, eine Übersicht zu den neuen Vergütungssätzen bis Ende 2013 sowie das aktuelle Positionspapier des BSW-Solar finden Sie hier.

(Quelle BSW) 

 

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