Netzgebundene Anlagen

Eine Photovoltaikanlage, die den erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeist, heisst netzgekoppelt. Im Gegensatz zur Inselanlage benötigt dieses System keine Akkumulatoren. 

 

Einspeisevergütung Solarstrom Photovoltaik bis 30 KW-Leistung Vergütung für Photovoltaikanlagen unter 30KW Leistung

 

Inbetriebnahme Degression Einspeisevergütung
01.01.2010 - 30.06.2010 9,00% 39,14 Cent je kWh
01.07.2010 - 31.09.2010 13,00% Sonderkürzung 34,05 Cent je kWh
01.10.2010 - 31.12.2010 3,00% Sonderkürzung 33,03 Cent je kWh
01.01.2011 - 31.11.2011 13,00% 28,74 Cent je kWh

 

Einspeisevergütung Solarstrom Photovoltaik bis 100 KW-Leistung
Vergütung für Photovoltaikanlagen zwischen 30KW- und 100KW Leistung

 

Inbetriebnahme Degression Einspeisevergütung
01.01.2010 - 30.06.2010 9,00% 37,23 Cent je kWh
01.07.2010 - 31.09.2010 13,00% Sonderkürzung 32,39 Cent je kWh
01.10.2010 - 31.12.2010 3,00% Sonderkürzung 31,42 Cent je kWh
01.01.2011 - 31.11.2011 13,00% 27,33 Cent je kWh

 

Einspeisevergütung Solarstrom Photovoltaik bis 1 MW Leistung
Vergütung für Photovoltaikanlagen zwischen 100KW- und 1000KW Leistung

 

Inbetriebnahme Degression Einspeisevergütung
01.01.2010 - 30.06.2010 11,00% 35,23 Cent je kWh
01.07.2010 - 31.09.2010 13,00% Sonderkürzung 30,65 Cent je kWh
01.10.2010 - 31.12.2010 3,00% Sonderkürzung 29,73 Cent je kWh
01.01.2011 - 31.11.2011 13,00% 25,86 Cent je kWh

 

Einspeisevergütung Solarstrom Photovoltaik ab 1 MW Leistung
Vergütung für Photovoltaikanlagen ab 1000KW Leistung

 

Inbetriebnahme Degression Einspeisevergütung
01.01.2010 - 30.06.2010 11,00% 29,37 Cent je kWh
01.07.2010 - 31.09.2010 13,00% Sonderkürzung 25,55 Cent je kWh
01.10.2010 - 31.12.2010 3,00% Sonderkürzung 24,79 Cent je kWh
01.01.2011 - 31.11.2011 13,00% 21,56 Cent je kWh

 

Der für den Haushalt benötigte Strom wird weiterhin von einem Energieversorgungsunternehmen (EVU) zu einem geringeren Preis als der, der für den Solarstrom erzielt wird, bezogen. Das EVU muss nicht identisch mit dem Betreiber des öffentlichen Stromnetzes sein, das dieEinspeisevergütung für den Solarstrom bezahlt. Das heisst, dass z.B. auch Strom auserneuerbaren Energien von einem alternativen Anbieter eingekauft werden kann. Der Strom von Anlagen mit einer Leistung bis zu 5KWp wird einphasig eingespeist, ab 5 KWp muss dreiphasig eingespeist werden.

 

Für eine Anfrage nach einer netzgebundenen PV Anlage zur Einspeisung von Strom, bitten wir Sie die Angaben auf unserer Anfrageseite zu beantworten. Sie erhalten dann innerhalb von zwei Wochen ein Angebot zurück. Für die Gebiete Berlin und Brandenburg bieten wir Ihnen die Anlage komplett mit Montage an.


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